Anwendungsempfehlung: Bundesrepublik Deutschland (DE) oder Baden-Württemberg (BW) oder Bayern (BY) oder Hessen (HE) oder Niedersachsen (NI) oder Schleswig-Holstein (SH) oder Thüringen (TH)
Wirkungspfad: Boden - Mensch
Bearbeitungsstufe: OU (Orientierende Untersuchung)
Handbuch Altlasten Band 3, Teil 2; 2., überarbeitete Auflage, 2014: Das Handbuch soll von Fachbehörden, kommunalen Gebietskörperschaften und Ingenieurbüros als technischer Standard genutzt werden. Aufgabe des Handbuches ist es daher, die aus heutiger Sicht geeigneten und in der Praxis angewandten Untersuchungsmethoden für Wasser, Boden und Bodenluft vorzustellen und ihren Einsatz entsprechend der jeweiligen Charakteristik einer Verdachtsfläche zu bewerten.
Nach Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG 1998) ist der Boden vor schädlichen Veränderungen bzw. Belastungen zu schützen. In der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV 1999) wurden dazu Vorsorgewerte definiert. Um eine Basis für derartige Bewertungen zu schaffen, sind entsprechende Vergleichswerte nötig. Diese werden von den Hintergrundwerten gebildet.
Handlungsempfehlungen für die Bodenschutzbehörden für Bewirtschaftungsbeschränkungen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen bei schädlichen Bodenveränderungen LABO-Projektnummer B 4.03
Ziel dieses Merkblatts ist es, das Vorgehen bei Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen und die Untersuchung von Bodenproben, Bodenluftproben und Eluaten in den Untersuchungsstellen für die Wirkungspfade Boden - Gewässer, Boden - Mensch und ggf. Boden - Pflanze durch gezielte Vorgaben zu vereinheitlichen. Damit soll die Vergleichbarkeit und Reproduzierbarkeit von Untersuchungsergebnissen verbessert und somit die Bewertungssicherheit erhöht werden.
Dieses Merkblatt gibt Hinweise für die Untersuchung und Bewertung von Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen sowie deren Verdachtsflächen für den Wirkungspfad Boden-Mensch (direkter Kontakt) und das Expositionsszenario Boden-Bodenluft-Innenraumluft.
Erlass des Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen an die Vollzugsbehörden mit der Empfehlung zur Anwendung in folgenden Bereichen: − Umlagerung (Verwertung) von Bodenmaterial , − Deponierung von Bodenmaterial, − Bodenschutzrechtliche Gefahrenbeurteilung, − Bewertung von Grundwasser, Oberflächengewässer, − Einleitung von Abwasser