Anwendungsempfehlung: Bundesrepublik Deutschland (DE) oder Baden-Württemberg (BW) oder Hessen (HE) oder Sachsen-Anhalt (ST) oder Schleswig-Holstein (SH)
Wirkungspfad: Boden - Nutzpflanze oder Boden - Grundwasser
Medien: Boden
Bearbeitungsstufe: DU (Detailuntersuchung) oder SU (Sanierungsuntersuchung)
Handbuch Altlasten Band 3, Teil 2; 2., überarbeitete Auflage, 2014: Das Handbuch soll von Fachbehörden, kommunalen Gebietskörperschaften und Ingenieurbüros als technischer Standard genutzt werden. Aufgabe des Handbuches ist es daher, die aus heutiger Sicht geeigneten und in der Praxis angewandten Untersuchungsmethoden für Wasser, Boden und Bodenluft vorzustellen und ihren Einsatz entsprechend der jeweiligen Charakteristik einer Verdachtsfläche zu bewerten.
Nach Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG 1998) ist der Boden vor schädlichen Veränderungen bzw. Belastungen zu schützen. In der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV 1999) wurden dazu Vorsorgewerte definiert. Um eine Basis für derartige Bewertungen zu schaffen, sind entsprechende Vergleichswerte nötig. Diese werden von den Hintergrundwerten gebildet.
Mit der vorliegenden Arbeitshilfe zur „Expositionsabschätzung in der Detailuntersuchung für den Wirkungspfad Boden-Mensch“ wurde die bereits veröffentliche „Arbeitshilfe zur Expositionsabschätzung innerhalb der Detailuntersuchung“ vom 10. August 2020 vom ALA überarbeitet und aktualisiert. Die Arbeitshilfe dient auch in ihrer aktualisierten Form dem Ziel, ein bundeseinheitliches Vorgehen bei der Expositionsabschätzung innerhalb der Detailuntersuchung zu etablieren. Sie behandelt die Expositionen, denen Menschen als Nutzer von Flächen ausgesetzt sein können.
Handlungsempfehlungen für die Bodenschutzbehörden für Bewirtschaftungsbeschränkungen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen bei schädlichen Bodenveränderungen LABO-Projektnummer B 4.03
Erlass des Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen an die Vollzugsbehörden mit der Empfehlung zur Anwendung in folgenden Bereichen: − Umlagerung (Verwertung) von Bodenmaterial , − Deponierung von Bodenmaterial, − Bodenschutzrechtliche Gefahrenbeurteilung, − Bewertung von Grundwasser, Oberflächengewässer, − Einleitung von Abwasser
Der neue Leitfaden „Sanierungsuntersuchungen von Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen“ ist an Vollzugsbehörden, Gutachter*innen und Sachverständige adressiert und soll ein einheitlich hohes Qualitätsniveau bei den Sanierungsuntersuchungen gewährleisten. Ein Schwerpunkt des Leitfadens liegt auf der Bearbeitung des Wirkungspfades Boden-Grundwasser. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Einbindung der Sanierungsuntersuchung in die Bearbeitungssystematik Baden-Württembergs und der Diskussion der Sanierungsziele. Die behördliche Verhältnismäßigkeitsprüfung und das Ermessen bei der Festlegung von Sanierungszielen sind ein weiterer wesentlicher Inhalt. Auf das Erfordernis der jeweiligen Betrachtung von Schadstoffquelle und Schadstofffahne wird verwiesen und dieses im rechtlichen Kontext beschrieben.