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GeoBerichte 22 Ermessensleitende Kriterien bei der Bearbeitung altlastbedingter Grundwassergefahren und -schäden

Bei Vorliegen einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast oder einer dadurch verursachten Gewässerverunreinigung besteht nach § 4 Abs. 3 BBodSchG eine Pflicht zur Durchführung von Sanierungsmaßnahmen. Nach § 9 Abs. 2 und § 10 Abs. 1 BBodSchG wird der zuständigen Behörde ein Ermessensspielraum bei der Anordnung von Maßnahmen eingeräumt. Mit Bezug auf diesen Ermessensspielraum werden in der vorliegenden Arbeitshilfe fachliche Kriterien abgeleitet, unter welchen Voraussetzungen bei altlastbedingten Grundwassergefahren oder -schäden auf Untersuchungs- oder Sanierungsmaßnahmen verzichtet werden kann (Ausscheidung von Bagatellfällen). Dabei wird zunächst eine Definition der wasserrechtlichen Begriffe Grundwassergefahr und Grundwasserschaden durch Einführung der Kriterien Gefahrenschwelle und Schadensschwelle vorgenommen. Darauf aufbauend erfolgt die Ableitung der Maßnahmenschwelle, bei deren Unterschreitung in der Regel auf aktive Sanierungsmaßnahmen verzichtet werden kann. Die Maßnahmenschwelle kann auch als Kriterium bei der Entscheidung über die Beendigung oder den Abbruch von Sanierungsmaßnahmen herangezogen werden. Bei der fachlichen Ableitung der Kriterien wird auf den Vorschlag von LABO und LAWA zur Berücksichtigung des Einmischprozesses beim Übergang von Sickerwasser in das Grundwasser (Rührkesselmodell) Bezug genommen. Die Einhaltung der Kriterien wird mit Hilfe von Kontrollebenen überprüft. Eine wichtige Voraussetzung ist dabei die Ermittlung von repräsentativen Konzentrationen und Frachten in den relevanten Kontrollebenen. Dafür wird das Stromröhrenmodell verwendet. Für die einfache Handhabung der Arbeitshilfe wurde ein Excel-Programm entwickelt, das von der Internetseite des LBEG (www.lbeg.de) heruntergeladen werden kann. Die Anwendung der Arbeitshilfe wird anhand von Fallbeispielen im Anhang erläutert.

Geofakten 29 Untersuchung von Öl- und Bohrschlammgruben

Die Arbeitshilfe Geofakten 29 soll die Untersuchungen von Öl- und Bohrschlammgruben in Anlehnung an das Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) beinhalten bis hin zur Gefährdungsabschätzung und einer Feststellung, ob eine Gefahr für die zu betrachtenden Wirkungspfade vorliegt oder ausgeschlossen werden kann.
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Schlammgrubenverdachtsflächen

In dieser Karte werden die Schlammgrubenverdachtsflächen klassifiziert dargestellt nach den Ergebnissen der AG Bohr- und Ölschlammgruben und der ab 01.01.2016 gültigen Fördermaßnahme zur Untersuchung von Öl- und Bohrschlammgruben (FM-ÖBSG). Welche Standorte im Rahmen der FM-ÖBSG untersucht werden können ist im Vergleichsvertrag geregelt. Ausgenommen (gemäß §2 Abs.3 des Vergleichsvertrages) sind beispielsweise Mischgruben (z. B. neben Bohrschlamm auch andere eingelagerte Abfälle). Sie werden in der Karte als „Verdachtsfläche erfasst“ dargestellt. Sie laufen in Drei Phasen ab:

Phase 1: Historische Erkundung,

Phase 2: Bestätigung/Ausräumung des Gefahrenverdachts,

Phase 3: Feststellung/Ausschuss einer/s Gefahr/Schaden.

Nach jeder Phase erfolgt eine Bewertung zum weiteren Handlungsbedarf mit den möglichen Ergebnissen

- Ausscheiden aus dem Untersuchungsprogramm (Verdacht/Gefahr nicht bestätigt)

- Weiterer Untersuchungsbedarf

- Ggfs. Sofortmaßnahmen zur Gefahrenabwehr

GFS-Bericht 2004

Ableitung von Geringfügigkeitsschwellen (GFS)-werten für das Grundwasser (2004) - GFS-Bericht 2004
Durch "GFS-Bericht 2016" aktualisiert.

GFS-Bericht 2016

Ableitung von Geringfügigkeitsschwellen (GFS)-werten für das Grundwasser - Aktualisierte und überarbeitete Fassung 2016 - GFS-Bericht 2016

Grundwasser Managementkonzept - Bewertung von Grundwasserverunreinigungen mit Hilfe des Hamburger Bewertungsverfahrens und Ableitung von Sanierungszielwerten

Grundwasser-Managementkonzept zur Ermittlung der Sanierungsnotwendigkeit und Ableitung von Sanierungszielwerten. Die Gefährdungsbeurteilung und Sanierung von Grundwasserschäden ist ein wesentlicher Bestandteil der Bewältigung der Altlastproblematik in der Freien und Hansestadt Hamburg. Im Altlasthinweiskataster der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft sind aktuell rund 260 Grundwasserschäden registriert, die sukzessive bewertet und gegebenenfalls saniert werden sollen. Das Bestreben nach einer gerechten, vergleichbaren und transparenten Bewertung vieler Einzelfälle veranlasste die Bodenschutzbehörde zur Entwicklung eines Managementkonzepts, das für die systematische Anwendung bei Grundwasserschäden in Hamburg geeignet ist. Das Verfahren orientiert sich an bundeseinheitlichen Vorgaben der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Boden (LABO) und der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) und wurde bundesweit und lokal in Diskussionen und bei Einzelfällen validiert. Die Bodenschutzbehörde wendet das Verfahren zur grundsätzlichen Bewertung von Einzelfällen an und möchte die Vorgehensweise mit dieser Veröffentlichung transparent machen.

Hintergrundwerte Grundwasser (2015)

Hydrogeochemische Hintergrundwerte im Grundwasser und ihre Bedeutung für die Wasserwirtschaft (2015)
Erarbeitet von der Ad-hoc-Kleingruppe “Hydrogeochemische Hintergrundwerte der Grundwässer” des Ständigen Ausschusses „Grundwasser und Wasserversorgung“ der LAWA und der Ad-hoc-AG Hydrogeologie des BLA-GEO vom 28.11.2013 bis 31.07.2015

Hinweise zur Sanierung von PFAS-verunreinigten Flächen

Niedersächsischer Erlass zur Veröffentlichung: „Leitfaden zur PFAS-Bewertung – Empfehlungen für die bundeseinheitliche Bewertung von Boden- und Gewässerverunreinigungen sowie für die Entsorgung PFAS-haltigen Bodenmaterials (PFAS-Leitfaden des Bundes)

KORA Übersicht

KORA - "Kontrollierter natürlicher Rückhalt und Abbau von Schadstoffen bei der Sanierung kontaminierter Böden und Grundwässer" - BMBF-Förderschwerpunkt Der Förderschwerpunkt KORA Vorbereitet und abgewickelt wurde der Förderschwerpunkt durch die Projektträger PtJ - Projektträger Jülich, Projektträger des BMBF und BMWA PtKA WTE - Projektträger des BMBF und BMWA für Wassertechnologie und Entsorgung. Natürlicherweise im Untergrund ablaufende Abbau- und Rückhalteprozesse können die Ausbreitung von Schadstoffen in der ungesättigten und gesättigten Bodenzone verlangsamen und unter günstigen Bedingungen zu einem Schrumpfen von Schadstoffahnen führen. Sie werden unter dem von der US-EPA definierten Begriff "Natural Attenuation" zusammengefasst. Eine Langzeitüberwachung der Natural Attenuation Prozesse sieht die US-EPA als Voraussetzung für die Akzeptanz von Natural Attenuation. Der Begriff "Monitored Natural Attenuation" Zum 01.02.2000 wurde die BMBF-Ausschreibung "Kontrollierter natürlicher Rückhalt und Abbau von Schadstoffen bei der Sanierung kontaminierter Böden und Grundwässer" im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die einzelnen Anträge innerhalb des Förderschwerpunktes sind in acht Themenverbünden gebündelt worden, die jeweils von einem Themenverbundkoordinator fachlich betreut wurden. Der Förderschwerpunkt KORA war damit eine kooperative Anstrengung von in Deutschland bisher nicht verwirklichter Komplexität zum Thema Altlasten. Die Gemeinsamkeit aller Arbeitsgruppen lag in dem übergreifenden Thema "Natürlicher Rückhalt und Abbau von Schadstoffen". Der Förderschwerpunkt KORA hatte eine Laufzeit von 2002 - 2008 und hat im Ergebnis eine Handlungsempfehlung, sechs Leitfäden und eine Synopse erstellt.