Anwendungsempfehlung: Bremen (HB) oder Mecklenburg-Vorpommern (MV) oder Niedersachsen (NI) oder Sachsen-Anhalt (ST) oder Schleswig-Holstein (SH) oder Thüringen (TH)
Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein gibt vor dem Hintergrund wiederkehrender Fragestellungen im Zusammenhang mit Bauvorhaben auf Altstandorten der Lederindustrie und in deren Umfeld mit diesem Faltblatt Hinweise zur Beurteilung der Gefahren aus eventuellen Verunreinigungen mit Milzbrandsporen im Untergrund und zur Vermeidung von Milzbranderkrankungen bei Bauarbeiten und Erkundungen
Der Leitfaden zur Altlastenbearbeitung beschreibt die methodische Vorgehensweise zur Erfassung und Erstbewertung, Orientierenden Untersuchung sowie Detailuntersuchung von altlastverdächtigen Flächen bzw. Verdachtsflächen und Altlasten bzw. schädlichen Bodenveränderungen.
Das Merkblatt ist die Anleitung für die Führung der Datei nach § 9 BodSchAG LSA. Die DSBA basiert auf den gemäß Abfallgesetz des Landes (§§ 28, 29 AbfG LSA vom 14.November 1991) und Leitfaden zum Altlastenprogramm (LANDESAMT FÜR UMWELTSCHUTZ SACHSEN-ANHALT: Berichte des LAU, Heft 20, Halle 1996, und Heft 28, Halle 1998) erfassten Daten. Die DSBA ist Bestandteil des FIS Bodenschutz. Sie wird durch die unteren Bodenschutzbehörden auf dem Zentralserver des Landesamtes für Umweltschutz (LAU) geführt. (2018 aktualisiert).