Handbuch Altlasten Band 3; Teil 8, 2014 Studie über die grundlegende Anwendbarkeit etablierter aquatischer ökotoxikologischer Testverfahren zur Beurteilung von Grundwasserverunreinigungen bei Altlasten. In der vorliegenden Arbeit wird betrachtet, ob die für Oberflächengewässer entwickelten ökotoxikologischen Testverfahren auch für die Beurteilung von Grundwasserkontaminationen geeignet sind.
Handbuch Altlasten Band 6, Teil 3; unveränderte Neuauflage, 2010: Die vorliegende Arbeitshilfe beschäftigt sich mit der Überwachung von Dichtwandumschließungen zur seitlichen Sicherung von Altlasten. In der Arbeitshilfe werden zunächst die verschiedenen Dichtwandsysteme beschrieben und deren spezifische Schwachstellen analysiert. Anhand von Datenblättern können dann die Risikopotentiale des jeweiligen Standortes und der einzelnen Wandsysteme erfasst und bewertet werden, um daraus die notwendigen Maßnahmen für die Langzeitüberwachung abzuleiten.
Nach Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG 1998) ist der Boden vor schädlichen Veränderungen bzw. Belastungen zu schützen. In der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV 1999) wurden dazu Vorsorgewerte definiert. Um eine Basis für derartige Bewertungen zu schaffen, sind entsprechende Vergleichswerte nötig. Diese werden von den Hintergrundwerten gebildet.
Leitfaden und Handlungsempfehlung "Integrales Altlastenmanagement“ bieten den Verwaltungsbehörden und Kommunen eine Anleitung/Handreichung zur Umsetzung integraler Altlastenuntersuchungen und -sanierungen. Zudem enthält das Werk Informationen und Hinweise für Ingenieurbüros und Betroffene zur praktischen Umsetzung. Es werden Chancen und Möglichkeiten für ein optimiertes Vorgehen vorgestellt, damit die vorhandenen knappen Mittel möglichst effizient eingesetzt werden können. Als innovatives Planungswerkzeug wird der Grundwasser-Managementplan (GW-MagPlan) vorgestellt. Er ist ein Ansatz für Kommunen, durch Erarbeiten eines Rahmensanierungskonzepts mit großräumigen und komplexen Grundwasserbelastungen umzugehen und deren Untersuchung und Sanierung vorzubereiten. Die Handlungshilfe entstand im Rahmen des EU LIFE+Projekts "MAGPlan“ (Management plan to prevent threats from point sources on the good chemical status of groundwater in urban areas), das die Landeshauptstadt Stuttgart mit der LUBW als assoziiertem Partner von 2010 bis 2014 bearbeitet.
Branchenlisten 2003. Erhebungsklassen NRW. Wie die Erfahrungen im Bereich der Altlastenbearbeitung zeigen, ist auf den Altstandorten einer Reihe von Wirtschaftszweigen regelmäßig mit Schadstoffbelastungen zu rechnen, während bei anderen Wirtschaftszweigen solche Belastungen nur bei einem Teil der zugeordneten Betriebe oder unter bestimmten Voraussetzungen zu erwarten sind. Deshalb ist es zweckmäßig, die Branchen in den Branchenlisten in die folgenden Erhebungsklassen einzuteilen. In der Erhebungsklasse 0 sind die Branchen eingeordnet, die in NRW als nicht altlastenrelevant eingestuft werden. In einigen Fällen weicht diese Einordnung von Bewertungen anderer Bundesländer ab. Die Erhebungsklasse 1 umfasst Branchen, bei denen aufgrund von Verfahrensabläufen und der eingesetzten bzw. produzierten Stoffe nach allgemeinen Erfahrungen regelmäßig Kontaminationen zu erwarten sind (z.B. Kokereien, chemische Reinigungen, Galvanikbetrieb). In die Erhebungsklasse 2 sind Branchen eingestuft, bei denen nur in einzelnen Fällen unter bestimmten Betriebsbedingungen Kontaminationen festgestellt worden sind. Erhebungsklasse 3 umfasst Branchen, die in NRW nicht vorkommen. In Erhebungsklasse 4 sind die WZ-Nummern eingeordnet, die nicht differenziert genug sind, um eine eindeutige Einordnung der Branche zu ermöglichen. Erhebungsklasse 5 weist die Branchen aus, die unter das Atomgesetz und nicht unter das BBodSchG fallen.
Branchenlisten 2008. Erhebungsklassen NRW. Wie die Erfahrungen im Bereich der Altlastenbearbeitung zeigen, ist auf den Altstandorten einer Reihe von Wirtschaftszweigen regelmäßig mit Schadstoffbelastungen zu rechnen, während bei anderen Wirtschaftszweigen solche Belastungen nur bei einem Teil der zugeordneten Betriebe oder unter bestimmten Voraussetzungen zu erwarten sind. Deshalb ist es zweckmäßig, die Branchen in den Branchenlisten in die folgenden Erhebungsklassen einzuteilen. In der Erhebungsklasse 0 sind die Branchen eingeordnet, die in NRW als nicht altlastenrelevant eingestuft werden. In einigen Fällen weicht diese Einordnung von Bewertungen anderer Bundesländer ab. Die Erhebungsklasse 1 umfasst Branchen, bei denen aufgrund von Verfahrensabläufen und der eingesetzten bzw. produzierten Stoffe nach allgemeinen Erfahrungen regelmäßig Kontaminationen zu erwarten sind (z.B. Kokereien, chemische Reinigungen, Galvanikbetrieb). In die Erhebungsklasse 2 sind Branchen eingestuft, bei denen nur in einzelnen Fällen unter bestimmten Betriebsbedingungen Kontaminationen festgestellt worden sind. Erhebungsklasse 3 umfasst Branchen, die in NRW nicht vorkommen. In Erhebungsklasse 4 sind die WZ-Nummern eingeordnet, die nicht differenziert genug sind, um eine eindeutige Einordnung der Branche zu ermöglichen. Erhebungsklasse 5 weist die Branchen aus, die unter das Atomgesetz und nicht unter das BBodSchG fallen.
Der vorliegende Bericht beschreibt die Vorgehensweise bei der Recherche der Fallbeispiele sowie die Rechercheergebnisse. Weiterhin enthält er Hinweise zur Schadenserkundung, Sanierungszielfestlegung und Verhältnismäßigkeitsabwägung. Obwohl in einigen ausgewerteten Fällen nur eine geringe Anzahl von Daten vorlag, erlauben die Ergebnisse der Recherche die Formulierung von Empfehlungen für die Entscheidung über Art und Umfang von Quellensanierungsmaßnahmen im Einzelfall.