Anwendungsempfehlung: Bundesrepublik Deutschland (DE) oder Baden-Württemberg (BW) oder Bayern (BY) oder Berlin (BE) oder Brandenburg (BB) oder Hamburg (HH)
Bearbeitungsstufe: Sanierung/Sicherung oder Nachsorge
Nach der Gesetzesbegründung zum BBodSchG soll der Sanierungsplan das zu realisierende Sanierungskonzept prüffähig darstellen und die erforderlichen Angaben und Unterlagen auch für mit eingeschlossene behördliche Entscheidungen enthalten.