Anwendungsempfehlung: Bundesrepublik Deutschland (DE) oder Baden-Württemberg (BW) oder Bayern (BY) oder Berlin (BE) oder Brandenburg (BB) oder Bremen (HB) oder Rheinland-Pfalz (RP)
Nach der Gesetzesbegründung zum BBodSchG soll der Sanierungsplan das zu realisierende Sanierungskonzept prüffähig darstellen und die erforderlichen Angaben und Unterlagen auch für mit eingeschlossene behördliche Entscheidungen enthalten.