Anwendungsempfehlung: Bundesrepublik Deutschland (DE) oder Hamburg (HH) oder Hessen (HE) oder Mecklenburg-Vorpommern (MV) oder Niedersachsen (NI) oder Schleswig-Holstein (SH)
Wirkungspfad: Boden - Nutzpflanze
Bearbeitungsstufe: OU (Orientierende Untersuchung) oder SU (Sanierungsuntersuchung) oder Nachsorge
Handbuch Altlasten Band 6, Teil 1, 2007: Diese Arbeitshilfe soll • die allgemeinen Vorgaben, insbesondere des Bodenschutzrechtes, bei Verfüllungen in Sanierungsbereichen fachlich und rechtlich konkretisieren, • zuständigen Behörden eine allgemein gültige Grundlage für Beratungen und Entscheidungen liefern, • erhebliche Unterschiede in der Sanierungspraxis vermeiden helfen und • dazu beitragen, die Verfüllungsentscheidung nachvollziehbar zu gestalten.
Handbuch Altlasten Band 3, Teil 2; 2., überarbeitete Auflage, 2014: Das Handbuch soll von Fachbehörden, kommunalen Gebietskörperschaften und Ingenieurbüros als technischer Standard genutzt werden. Aufgabe des Handbuches ist es daher, die aus heutiger Sicht geeigneten und in der Praxis angewandten Untersuchungsmethoden für Wasser, Boden und Bodenluft vorzustellen und ihren Einsatz entsprechend der jeweiligen Charakteristik einer Verdachtsfläche zu bewerten.
Nach Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG 1998) ist der Boden vor schädlichen Veränderungen bzw. Belastungen zu schützen. In der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV 1999) wurden dazu Vorsorgewerte definiert. Um eine Basis für derartige Bewertungen zu schaffen, sind entsprechende Vergleichswerte nötig. Diese werden von den Hintergrundwerten gebildet.
Der Leitfaden zur Altlastenbearbeitung beschreibt die methodische Vorgehensweise zur Erfassung und Erstbewertung, Orientierenden Untersuchung sowie Detailuntersuchung von altlastverdächtigen Flächen bzw. Verdachtsflächen und Altlasten bzw. schädlichen Bodenveränderungen.
Handlungsempfehlungen für die Bodenschutzbehörden für Bewirtschaftungsbeschränkungen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen bei schädlichen Bodenveränderungen LABO-Projektnummer B 4.03
Erlass des Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen an die Vollzugsbehörden mit der Empfehlung zur Anwendung in folgenden Bereichen: − Umlagerung (Verwertung) von Bodenmaterial , − Deponierung von Bodenmaterial, − Bodenschutzrechtliche Gefahrenbeurteilung, − Bewertung von Grundwasser, Oberflächengewässer, − Einleitung von Abwasser