Anwendungsempfehlung: Bundesrepublik Deutschland (DE) oder Bremen (HB) oder Hamburg (HH) oder Niedersachsen (NI) oder Saarland (SL) oder Sachsen (SN) oder Thüringen (TH)
Bewertung von Mineralölkohlenwasserstoffen (MKW) bezüglich des Wirkungspfades Boden-Mensch bei einer potentiellen Belastung über Boden, Bodenluft und Innenraumluft Eine LABO-Hilfestellung für den Vollzug beschlossen auf der 52. LABO-Sitzung am 13. September 2017 in Öhningen
Um diese Bewertungslücke für den Vollzug zu schließen, gibt die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) in einer Arbeitshilfe Hinweise für die Bewertung von MKW bezüglich des Wirkungspfades Boden-Mensch bei einer potenziellen Belastung über Boden, Bodenluft und Innenraumluft.
Bewertung von Gemischen polyzyklischer aromatischer Kohlenwasserstoffe (PAK) über den Leitparameter Benzo(a)pyren in Bezug auf den Wirkungspfad Boden-Mensch
Arbeitshilfe Sachsen: In der novellierten BBodSchV (2021)3 sind Prüfwerte für die Gruppe der PAK mit Benzo(a)pyren (BaP) als stellvertretende Bezugssubstanz für die toxische Wirkung von PAK-Gemischen festgelegt. Die Arbeitshilfe enthält Beispiele und fachliche Hinweise zur Anwendung der PAK - Prüfwerte. Es ist zu prüfen, ob das PAK-Muster der untersuchten Bodenprobe sowie der Anteil von Benzo(a)pyren an der Summe der Toxizitätsäquivalente mit dem PAK-Muster des für die Ableitung zugrundeliegenden PAK-Gemisches der jeweilig relevanten Branche vergleichbar ist.
Niedersächsischer PAK - Erlass Bewertung von Polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) bezüglich des Wirkungspfades Boden-Mensch. In der Regel ist davon auszugehen, dass - sofern erhöhte Benzo(a)pyren (BaP)-Gehalte im Boden angetroffen werden - andere (toxikologisch relevante) PAK in einem bestimmten Mischungsverhältnis vorliegen. Vor diesem Hintergrund hat der Altlastenausschuss (ALA) der LABO die Übernahme der folgenden Prüfwerte für Gemische von Polyzyklischen aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), vertreten durch Benzo(a)pyren (BaP) als Bezugssubstanz, bei der Novellierung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) empfohlen. Sie sind in Niedersachsen bis zu einer Regelung durch die BBodSchV anzuwenden.
Das Ziel dieser Bewertungshilfe ist es, ein für die praktische Anwendung geeignetes Instrument anzubieten, um mit den in Schleswig-Holstein verfügbaren Grunddaten mögliche Gefährdungen des Schutzgutes Oberflächengewässer abschätzen zu können.
Aktualisierungsstand: April 2025. Im Verlauf der stufenweisen Erkundung von altlastverdächtigen Flächen fallen in der Regel erstmals bei der Orientierenden Untersuchung (OU) Analysenergebnisse von Schadstoffkonzentrationen in Umweltmedien an. Entsprechend der Zielstellung der OU nach Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) sind diese darauf zu prüfen, ob sie den bestehenden Gefahrenverdacht hinreichend bestätigen und damit den Handlungsbedarf einer Detailuntersuchung (DU) begründen. Die Prüfung soll insbesondere durch einen Vergleich der Analysenwerte mit Prüf- oder Maßnahmenwerten erfolgen, die für die Wirkungspfade Boden - Mensch, Boden - Nutzpflanze und Boden - Grundwasser in der Anlage 2 der BBodSchV für bestimmte anorganische und organische Parameter festgelegt sind. Diese Prüf- und Maßnahmenwerte sind damit verbindlich geregelt.