Abschlussbericht Milzbrandverdacht auf ehemaligen Standorten der Lederindustrie sowie deren Umfeld in Schleswig-Holstein. Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume hat im Jahre 2009 von der BIG -Prof. Burmeier Ingenieurgesellschaft mbH- eine Neubewertung der Kontaminationssituation auf ehemals von der Lederindustrie genutzten Flächen in Auftrag gegeben. Mit dieser Studie werden Hinweise zur Beurteilung der Gefahren aus eventuellen Verunreinigungen mit Milzbrandsporen im Untergrund gegeben. Die Hinweise dienen im Besonderen der Vermeidung von Milzbranderkrankungen des Menschen bei Bauarbeiten und Erkundungen auf Standorten von ehemaligen Lederfabriken sowie in deren Umfeld.
Dieses Gesetz dient unter anderem der Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen, Verkündet als Artikel 1 des Thüringer Gesetzes zur Neuordnung des Naturschutzrechts vom 30. Juli 2019 (GVBl. S. 323), BezugAltlastensanierung siehe 3. Abschnitt, §5 "Eingriffe in Natur und Landschaft (abweichend von §14 BNatSchG)
Das Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2003/4/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2003 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen und zur Aufhebung der Richtlinie 90/313/EWG des Rates (ABl. EU Nr. L 41 S. 26).
Bedingungen für erlaubnisfreie Versickerung von Niederschlagswasser, siehe §1 mit Bezug zu Altlasten- und Altlastenverdachtsflächen und Flächen mit schädlichen Bodenveränderungen