Anwendungsempfehlung: Baden-Württemberg (BW) oder Berlin (BE) oder Mecklenburg-Vorpommern (MV) oder Niedersachsen (NI) oder Saarland (SL) oder Sachsen-Anhalt (ST) oder Thüringen (TH)
Bearbeitungsstufe: SU (Sanierungsuntersuchung) oder Monitoring
Bei der Untersuchung kontaminierter Standorte ist die substanzspezifische Isotopenanalyse (CSIA) des Kohlenstoffs organischer Schadstoffe ein etabliertes und häufig angewandtes Verfahren. Sie wird eingesetzt um eine bestehende Kontamination an einem Standort möglichen Verursachern zuzuordnen oder um in situ Abbauprozesse der Schadstoffe nachzuweisen und gegebenenfalls zu quantifizieren. Bei schwer abbaubaren Schadstoffen wie leichtflüchtigen chlorierten Kohlenwasserstoffen (LCKW) müssen Isotopenanalysen ggf. auch über mehrere Jahre oder Jahrzehnte hinweg vergleichend beurteilt werden. Um Fehlinterpretationen von Messergebissen langer Zeitreihen zu vermeiden sind besondere Anforderungen an die Qualität der Isotopenmessungen nötig, insbesondere im Hinblick auf deren Richtigkeit. Da die komponentenspezifische Kohlenstoff- Isotopenanalytik von Spurenstoffen eine relativ neue Technik ist, existieren bislang keine allgemein verbindlichen Leitlinien zur Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle. Ziel dieses Leitfadens ist es, Richtlinien für die Praxis zu erarbeiten um bei Beauftragung, Durchführung und Interpretation von komponentenspezifischen Kohlenstoff- Isotopenmessungen einen gleichbleibend hohen Qualitätsstandard zu sichern und eine effektive Qualitätskontrolle der Messergebnisse über lange Zeiträume und zwischen verschieden Laboren zu ermöglichen. Als wesentliche und bislang wenig beachtete Möglichkeit der Qualitätskontrolle für den Auftraggeber im Hinblick auf die Richtigkeit der Messergebnisse wird empfohlen, neben den Messproben verdeckt auch Proben mit bekannter Isotopensignatur anzustellen (Ankerproben).
Niedersächsischer Erlass zur Veröffentlichung: „Leitfaden zur PFAS-Bewertung – Empfehlungen für die bundeseinheitliche Bewertung von Boden- und Gewässerverunreinigungen sowie für die Entsorgung PFAS-haltigen Bodenmaterials (PFAS-Leitfaden des Bundes)
Der neue Leitfaden „Sanierungsuntersuchungen von Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen“ ist an Vollzugsbehörden, Gutachter*innen und Sachverständige adressiert und soll ein einheitlich hohes Qualitätsniveau bei den Sanierungsuntersuchungen gewährleisten. Ein Schwerpunkt des Leitfadens liegt auf der Bearbeitung des Wirkungspfades Boden-Grundwasser. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Einbindung der Sanierungsuntersuchung in die Bearbeitungssystematik Baden-Württembergs und der Diskussion der Sanierungsziele. Die behördliche Verhältnismäßigkeitsprüfung und das Ermessen bei der Festlegung von Sanierungszielen sind ein weiterer wesentlicher Inhalt. Auf das Erfordernis der jeweiligen Betrachtung von Schadstoffquelle und Schadstofffahne wird verwiesen und dieses im rechtlichen Kontext beschrieben.
Niedersächsischer Erlass: Umsetzung der Deponieverordnung: Ablagerung von gefährlichen Abfällen mit Gehalten an sprengstofftypischen Verbindungen auf Siedlungsabfalldeponien der Klassen DK I und DK II
Vorgehensweise bei der Entwicklung von Untersuchungsstrategien zur Schaffung der Datengrundlage für Entscheidungen nach Altlastenrecht für das Schutzgut Grundwasser. Dabei werden auch die kosten- und zeitsparenden Möglichkeiten von innovativen Untersuchungsmethoden berücksichtigt, wie integrale Pumpversuche oder schnelle Methoden der Proben- und Messwertbestimmung.