Dieses Informationsblatt beschreibt die Landesstrategie für den Umgang mit per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) in der Umwelt in Rheinland-Pfalz. Weiterhin liefert es ergänzende Hinweise und Erläuterungen zum „Leitfaden zur PFAS-Bewertung - Empfehlungen für die bundeseinheitliche Bewertung von Boden- und Gewässerverunreinigungen sowie für die Entsorgung PFAS-haltigen Bodenmaterials“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (aktueller Stand: 21.02.2022), der mit Rundschreiben des MKUEM vom 24.10.2022 für den bodenschutz-, wasserschutz- und abfallrechtlichen Vollzug in Rheinland-Pfalz eingeführt ist. Damit werden die bisherigen Regelungen zur Bewertung und zum Umgang mit PFAS gemäß dem ALEX-Informationsblatt 29 „Per - und polyfluorierte Chemikalien (PFC) in der Umwelt“ des Landesamts für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU), Stand 2017 ersetzt.
Sanierungsziele bei grundwasserrelevanten Schadensfällen werden üblicherweise über Konzentrationen festgelegt; allerdings sind konzentrationsbezogene Grenzwerte wenig aussagekräftig bezüglich der tatsächlichen Größenordnung einer noch bestehenden Grundwassergefährdung bei fortgeschrittener Sanierung. Daher wird mit diesem Informationsblatt ein Bewertungsansatz über eine frachtbezogene Betrachtung in Rheinland-Pfalz eingeführt. Dieser richtet sich nach der Vorgehensweise aus dem Bericht Untersuchungsstrategie Grundwasser – Leitfaden zur Untersuchung bei belasteten Standorten der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (Karlsruhe, September 2008).
Bei einer von der RWE Transportnetz Strom GmbH (heute: Amprion GmbH) veranlasste Untersuchung wurden zum Teil erhebliche Bodenbelastungen, vorrangig durch Blei und Zink, im nahen Umfeld von Stromleitungsmasten festgestellt. Als Ursache wurden insbesondere frühere Anstriche durch Bleimennige oder andere schwermetallhaltige Farben von Stromleitungsmasten identifiziert. Mit diesem Informationsblatt wird den Vollzugsbehörden ein Leitfaden für den behördlichen Umgang mit Bodenbelastungen im Umfeld von Stromleitungsmasten bereitgestellt.
Im Rahmen dieses ALEX-Informationsblattes wird eine Mustergliederung mit dem Mindestleistungsumfang eines Gutachtens definiert. Diese soll Gutachtern als Handlungshilfe zur Gewährleistung von einheitlichen Qualitätsstandards von Gutachten und Berichten zu Untersuchungen nach § 9 BBodSchG dienen.
Bei der Erkundung von Altstandorten und Altablagerungen, die einer Branche zugeordnet werden können, sind die branchenspezifischen Parameter nach den Webanwendungen BKAT (Branchenkatalog zur historischen Erhebung von Altstandorten) bzw. XUMA-A (XUMA Analysenplan) der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zu untersuchen. Wenn die Branche oder die Verdachtsparameter unbekannt sind, richtet sich der Parameterumfang nach den Stufen 1 und 2 dieses Merkblattes.
Das Merkblatt enthält Orientierungswerte zur Beurteilung von Boden-, Bodenluft- und Grundwasserverunreinigungen sowie Sanierungszielwerte für den Boden und das Grundwasser. Dabei werden die Prüf- und Sanierungszielwerte für den Boden in vier mögliche Zielebenen gegliedert. Die Anwendung dieser Werte soll nur gemäß den Hinweisen in ALEX-Informationsblatt 16 „Bewertungsgrundlagen für Schadstoffe in Altlasten“ erfolgen.
Die Entdeckung von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) im Grundwasser in Mittelbaden im Jahr 2013 hat bereits zu einer Reihe von Forschungsprojekten zur Erfassung und Ursachenforschung der Kontamination geführt. Allerdings ist noch wenig über das Verhalten von PFAS auf dem Pfad Boden-Grundwasser bekannt. Daher wurden Bodenproben aus der Region Rastatt/Baden-Baden und Mannheim in verschiedenen Tiefen und Bodenproben von Hintergrundflächen der LUBW entnommen, um basierend auf dem Verbundprojekt „Sickerwasserprognose“ (BMBF-SiWaP, 1998 – 2007) das Stofffreisetzungsverhalten (Quellterm) bewertungsrelevanter PFAS zu untersuchen. Im zweiten Teil des Projekts wurde an einer Verfahrensweise gearbeitet, die es ermöglicht Produktionsraten der bewertungsrelevanten Transformationsprodukte zu bestimmen.
Um sicher zwischen PFAS-Verdachtsflächen und Flächen ohne spezifische PFAS-Belastung (sog. „Hintergrundböden“) abgrenzen zu können, ist es erforderlich, die ggfs. ubiquitären PFAS-Gehalte in den „Hintergrundböden“ zu kennen. Auch vor dem Hintergrund noch zu erarbeitender rechtlicher Regelsetzungen ist eine eindeutige Abgrenzung notwendig. Die geringen PFAS-Gehalte dieser nicht spezifisch belasteten Böden lassen sich größtenteils nicht als Feststoffgehalte durch Methanol-Extraktion (DIN 38414-14) quantifizieren, weshalb wässrige 2:1 Boden-Eluate für die Analyse dieser Böden betrachtet werden. Für die vorliegende Studie zu maßgeblichen Einflussfaktoren auf die Analysenergebnisse bei der PFAS-Bestimmung wurden mehr als 200 wässrige 2:1 Boden-Eluate, aus verschiedenen LUBW-Untersuchungskampagnen zum Vorkommen von PFAS in Böden, herangezogen.
Bewertung von Gemischen polyzyklischer aromatischer Kohlenwasserstoffe (PAK) über den Leitparameter Benzo(a)pyren in Bezug auf den Wirkungspfad Boden-Mensch