Anwendungsempfehlung: Bundesrepublik Deutschland (DE) oder Berlin (BE) oder Bremen (HB) oder Niedersachsen (NI) oder Rheinland-Pfalz (RP) oder Saarland (SL) oder Sachsen-Anhalt (ST)
Nach der Gesetzesbegründung zum BBodSchG soll der Sanierungsplan das zu realisierende Sanierungskonzept prüffähig darstellen und die erforderlichen Angaben und Unterlagen auch für mit eingeschlossene behördliche Entscheidungen enthalten.