Die in diesem Bericht entwickelten modellhaften Überwachungsprogramme sind so gestaltet, daß sie sich problemlos auf eine konkrete Fallgestaltung anpassen lassen. Im Vergleich zu bisher verbreiteten Standardprogrammen verursachen sie einen deutlich geringeren Aufwand und tragen somit zur kostenbewußten Altlastenbearbeitung bei.
Dieses Fachmodul Boden und Altlasten harmonisiert deutschlandweit die Anforderungen an Untersuchungsstellen, die von den Notifizierungsstellen der Bundesländer gemäß § 18 Bundes-Bodenschutzgesetz für Untersuchungen im gesetzlich geregelten Bereich zugelassen werden. Diese Untersuchungsstellen müssen die für diese Aufgabe erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen sowie über die erforderliche gerätetechnische Ausstattung verfügen. Vor einer Notifizierung müssen diese Untersuchungsstellen ihre Kompetenz nachgewiesen haben. Die Kompetenzüberprüfung kann im Rahmen eines Akkreditierungsverfahrens durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) oder im Rahmen eines Notifizierungsverfahrens durch die jeweils zuständige Länderstelle (meist das Landes-Umweltamt) erfolgen. Legt eine Untersuchungsstelle im Rahmen eines Notifizierungsverfahrens eine Akkreditierung entsprechend diesem Fachmodul vor, so ist diese zu berücksichtigen, soweit sie gültig, vollständig und für die Untersuchungsaufgaben anwendbar ist.
Dieses Fachmodul Boden und Altlasten harmonisiert deutschlandweit die Anforderungen an Untersuchungsstellen, die von den Notifizierungsstellen der Bundesländer gemäß § 18 Bundes-Bodenschutzgesetz für Untersuchungen im gesetzlich geregelten Bereich zugelassen werden. Diese Untersuchungsstellen müssen die für diese Aufgabe erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen sowie über die erforderliche gerätetechnische Ausstattung verfügen. Vor einer Notifizierung müssen diese Untersuchungsstellen ihre Kompetenz nachgewiesen haben. Die Kompetenzüberprüfung kann im Rahmen eines Akkreditierungsverfahrens durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) oder im Rahmen eines Notifizierungsverfahrens durch die jeweils zuständige Länderstelle (meist das Landes-Umweltamt) erfolgen. Legt eine Untersuchungsstelle im Rahmen eines Notifizierungsverfahrens eine Akkreditierung entsprechend diesem Fachmodul vor, so ist diese zu berücksichtigen, soweit sie gültig, vollständig und für die Untersuchungsaufgaben anwendbar ist.
Dieses Fachmodul Boden und Altlasten harmonisiert deutschlandweit die Anforderungen an Untersuchungsstellen, die von den Notifizierungsstellen der Bundesländer gemäß § 18 Bundes-Bodenschutzgesetz für Untersuchungen im gesetzlich geregelten Bereich zugelassen werden. Diese Untersuchungsstellen müssen die für diese Aufgabe erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen sowie über die erforderliche gerätetechnische Ausstattung verfügen. Vor einer Notifizierung müssen diese Untersuchungsstellen ihre Kompetenz nachgewiesen haben. Die Kompetenzüberprüfung kann im Rahmen eines Akkreditierungsverfahrens durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) oder im Rahmen eines Notifizierungsverfahrens durch die jeweils zuständige Länderstelle (meist das Landes-Umweltamt) erfolgen. Legt eine Untersuchungsstelle im Rahmen eines Notifizierungsverfahrens eine Akkreditierung entsprechend diesem Fachmodul vor, so ist diese zu berücksichtigen, soweit sie gültig, vollständig und für die Untersuchungsaufgaben anwendbar ist.
Das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) fordert im § 18, dass Untersuchungsstellen, die Aufgaben nach diesem Gesetz wahrnehmen, die für diese Aufgaben erforderliche Sachkunde (fachliche Kompetenz) und Zuverlässigkeit besitzen sowie über die erforderliche gerätetechnische Ausstattung verfügen müssen.
Mit Untersuchungsstellen sind alle Stellen gemeint, die im Rahmen von § 19 BundesBodenschutzverordnung (BBodSchV vom 09. Juli 2021) Proben nehmen wollen, sowie solche, die gemäß § 24 BBodSchV physikalisch-chemische und chemische Analysen durchführen wollen. Eine Notifizierung ist der Verwaltungsakt der jeweils zuständigen Landesbehörde zur Anerkennung, Zulassung, Benennung, Bekanntgabe oder Bestimmung der Untersuchungsstellen nach den jeweils geltenden rechtlichen Regelungen.
Untersuchungsstellen müssen vor einer Notifizierung ihre Kompetenz nachgewiesen haben. Dies bedeutet, dass die im Folgenden ausgeführten Anforderungen an die Fach- bzw. Sachkunde des Personals, dessen Zuverlässigkeit und die gerätetechnische Ausstattung erfüllt sein müssen.
Die Kompetenzfeststellung für alle (Untersuchungs-) Teilbereiche kann im Rahmen eines um das Fachmodul erweiterten Akkreditierungsverfahrens basierend auf DIN EN ISO/IEC 17025:2018 oder DIN EN ISO/IEC 17020:2012 (für die Probenahme) durch die zuständige Akkreditierungsstelle oder im Rahmen eines Notifizierungsverfahrens durch die vom Land benannte Stelle erfolgen. Die Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17020:2012 ist nur für Tätigkeiten nach § 19 BBodSchV (Ausgabe Juli 2021) möglich und gilt im nachfolgenden Text entsprechend. Bei der Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17020:2012 sind die unter 7.7 genannten Anforderungen der DIN EN ISO/IEC 17025:2018 einzuhalten.
Die LABO hat auf ihrer 59. Sitzung vom 24./25. März 2021 beschlossen, das Fachmodul zu aktualisieren und an die neue Fassung der BBodSchV anzupassen.
Verfahrensregelungen nach § 18 BBodSchG sind Ländersache. Es gelten die Regelungen der jeweiligen Ländergesetze und -verordnungen. Die nachfolgenden Ausführungen im Teil I beschreiben das Notifizierungsverfahren und geben den Verfahrensablauf modellhaft wieder.
Das Handbuch zur Altlastenbehandlung dient der Untersetzung des Handlungsrahmens, der durch die Gesetzgebung vorgegeben ist. Ziel ist es, einen zusammenfassenden Überblick zur Altlastenmethodik speziell in Sachsen für Behörden, Gutachter und Betroffene zu geben. Der vorliegende Handbuchteil 1 ordnet die rechtlichen und fachlichen Regelungen der Altlastenbehandlung den einzelnen Bearbeitungsstufen nach Bodenschutzrecht zu. Aufbauend darauf werden Erläuterungen zu den Zielen und Inhalten, den behördlichen Entscheidungen und Möglichkeiten der Klassifizierung des Handlungsbedarfes gegeben. In den einzelnen Kapiteln wird auf die weiter führenden methodischen Materialien (Handbuchteile 2 - 9 und Materialienbände) des Freistaates Sachsen verwiesen.
Ziel dieses Handbuches ist die Vorgabe eines methodischen Leitfadens für Überwachungsmaßnahmen bei der Altlastenbearbeitung für zuständige Behörden, Gutachter und Verpflichtete. Die Überwachung im Altlastenbereich ist eine wissenschaftlich begründete, fortlaufende Beobachtung bzw. Messung ausgewählter dynamischer Prozessgrößen. Unter Verwendung der in der Vergangenheit erzielten Erkenntnisse zu den Prozessgrößen und deren Veränderungen mit darauf aufbauendem Prozessverständnis (Epignose) kann eine Prognose der zukünftig zu erwartenden Änderungen erstellt werden. Die Überwachung geht also über eine reine Beobachtung hinaus und erfordert die Auswertung und Interpretation der Messergebnisse sowie eine Reaktion auf die daraus gewonnenen Erkenntnisse. Da in der Altlastenbearbeitung das Verständnis der im Untergrund ablaufenden Prozesse stetig zunimmt, ist es erforderlich, dies bei den abzuleitenden Überwachungsprogrammen in besonderem Maße zu berücksichtigen.
Das Ziel der Verdachtsfallerfassung (VFE) besteht darin, Altablagerungen und Altstandorte mit ihrer Lage und Bezeichnung sowie dem Grund des Anfangsverdachtes für eine von ihnen
ausgehende Gefahr zu erheben und den zuständigen Umweltbehörden bekannt zu machen. Dadurch soll gewährleistet werden, daß einerseits einem bestehenden Gefahrenverdacht in
geordneter Weise nachgegangen wird und andererseits bei beabsichtigten Nutzungsänderungen im Umfeld oder Planungsvorhaben (Regional-, Verkehrsplanung, Industriebrachenrecycling u. a.) Kenntnisse zu Auswirkungen von Altlastenverdachtsfällen berücksichtigt werden können. Diese gesetzlich geregelte Handlungs- und Auskunftspflicht der Umweltbehörden nach EGAB, SächsPolG, WHG, SächsWG und Umweltstatistikgesetz setzt eine flächendeckende und möglichst vollständige Kenntnis aller relevanten Verdachtsfälle voraus.
Das diese Methodik zugrunde liegende Bewertungsverfahren wurde im wesentlichen dem ALTLASTENHANDBUCH der Landesanstalt für Umweltschutz Karlsruhe, herausgegeben vom Ministerium für Umwelt Baden-Württemberg [2] entnommen. Der vorliegende Teil 3 des Handbuches zur Altlastenbehandlung in Sachsen stellt somit, eine fortgeschriebene Version des Teiles >>Grundwasser<< im Baden-Württemberger Altlastenhandbuch dar