Anwendungsempfehlung: Bundesrepublik Deutschland (DE) oder Hamburg (HH) oder Mecklenburg-Vorpommern (MV) oder Niedersachsen (NI) oder Saarland (SL) oder Sachsen-Anhalt (ST)
Nach der Gesetzesbegründung zum BBodSchG soll der Sanierungsplan das zu realisierende Sanierungskonzept prüffähig darstellen und die erforderlichen Angaben und Unterlagen auch für mit eingeschlossene behördliche Entscheidungen enthalten.