Anwendungsempfehlung: Bundesrepublik Deutschland (DE) oder Bremen (HB) oder Hamburg (HH) oder Rheinland-Pfalz (RP) oder Saarland (SL) oder Thüringen (TH)
Nach der Gesetzesbegründung zum BBodSchG soll der Sanierungsplan das zu realisierende Sanierungskonzept prüffähig darstellen und die erforderlichen Angaben und Unterlagen auch für mit eingeschlossene behördliche Entscheidungen enthalten.