Anwendungsempfehlung: Baden-Württemberg (BW) oder Bayern (BY) oder Bremen (HB) oder Hamburg (HH) oder Mecklenburg-Vorpommern (MV) oder Nordrhein-Westfalen (NW) oder Saarland (SL) oder Sachsen (SN) oder Sachsen-Anhalt (ST) oder Schleswig-Holstein (SH)
Bislang liegen nur wenige Kenntnisse zu Hintergrundgehalten von PFC in Waldböden sowie deren Übertritt in die terrestrische Nahrungskette vor. Frühere Untersuchungen der LUBW (2015) zeigten, dass sich PFC in Regenwürmern stark anreichern. Da Regenwürmer Nahrung vieler, in der Nahrungskette höher angesiedelter Fressfeinde wie beispielsweise Mäuse, Vögel und Wildschweine sind, wurde in der vorliegenden Untersuchung im Zeitraum 2017/2018 der Übertritt von PFC in Böden in die Nahrungskette anhand von Regenwürmern und Kleinsäugern untersucht. Diese Untersuchungen wurden zum einen an Walddauerbeobachtungsflächen der LUBW und zum anderen an belasteten Acker- und Grünflächen im Raum Rastatt/Baden-Baden durchgeführt, um ein Anreicherungsmuster in Abhängigkeit von der Belastungsstärke zu untersuchen.
Die seit 2013 bekannten PFC-Belastungen von Äckern in Mittel- und Nordbaden wurden vermutlich durch Papierschlämme in Zusammenhang mit der Kompostausbringung verursacht. Um einen größeren Überblick über die mögliche Belastungssituation auf Ackerflächen zu erhalten, die in der Vergangenheit mit Kompost gedüngt wurden, hat die LUBW im Jahr 2015 landesweit Stichproben von Böden entnommen und auf Belastungen mit 20 verschiedenen per- und polyfluorierten Verbindungen (PFC) untersucht. PFC-Belastungen wie in Mittel- und Nordbaden wurden nicht gefunden. Die Ergebnisse weisen daher auf einen sehr geringen flächigen, wahrscheinlich depositionsbedingten Hintergrundgehalt an PFC in Böden hin. Ergänzend wurden 2016 Stichproben von Ackerflächen im Land auf PFC untersucht, auf denen in den vergangenen Jahren Klärschlamm ausgebracht wurde. Auch dort wurden nur sehr geringe Hintergrundgehalte an PFC gemessen.
In einem Projekt unter Beteiligung von 26 Untersuchungsstellen konnte gezeigt werden, dass die Qualität von Bodenprobenahmen mit einer ringversuchsähnlichen Maßnahme überprüft werden kann. Die Teilnehmer mussten künstlich geschichtete Entnahmestellen mittels Kleinrammbohrung aufschließen und entsprechend den Vorgaben der Bundes - Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) Proben gewinnen. Sowohl Begutachtungsdaten als auch Labordaten wurden einer vergleichenden Bewertung unterzogen.
Beim Rückbau gewerblich oder industriell genutzter Gebäude, teils auch beim Rückbau von Büro- und Wohnhäusern, sind eine Vielzahl von möglichen Schadstoffen zu beachten. Hinweise zur fachgerechten Erkundung, Bewertung und Entsorgung finden sich in dieser Arbeitshilfe genauso wie zahlreiche Musterformulare, Checklisten, Stoffdatenblätter und nützliche Adressen..
Gesetz über die Kreislaufwirtschaft und den Bodenschutz im Freistaat Sachsen (Sächsisches Kreislaufwirtschafts- und Bodenschutzgesetz – SächsKrWBodSchG) vom 22. Februar 2019
Untersuchungen der LUBW 2016 an Bodendauerbeobachtungsflächen in Baden-Württemberg erbrachten erste Hinweise auf messbare PFAS-Gehalte in wässrigen Eluaten von Hintergrundböden. Die Untersuchungen wurden im Zeitraum 2016 - 2020 fortgeschrieben. Es zeigt sich, dass PFAS in Oberböden von Bodendauerbeobachtungsflächen mehr oder weniger flächendeckend in sehr geringen Konzentrationen in den Eluaten nachgewiesen werden können.
Der neue Leitfaden „Sanierungsuntersuchungen von Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen“ ist an Vollzugsbehörden, Gutachter*innen und Sachverständige adressiert und soll ein einheitlich hohes Qualitätsniveau bei den Sanierungsuntersuchungen gewährleisten. Ein Schwerpunkt des Leitfadens liegt auf der Bearbeitung des Wirkungspfades Boden-Grundwasser. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Einbindung der Sanierungsuntersuchung in die Bearbeitungssystematik Baden-Württembergs und der Diskussion der Sanierungsziele. Die behördliche Verhältnismäßigkeitsprüfung und das Ermessen bei der Festlegung von Sanierungszielen sind ein weiterer wesentlicher Inhalt. Auf das Erfordernis der jeweiligen Betrachtung von Schadstoffquelle und Schadstofffahne wird verwiesen und dieses im rechtlichen Kontext beschrieben.
Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) richtete im Jahr 2021 einen Ringversuch für Untersuchungsstellen aus, die durch die Notifizierungsstelle des LfU für den Teilbereich 1.1 (Feststoffe - Probenahme und Vor-Ort-Untersuchungen) nach der Bayerischen Sachverständigen- und Untersuchungsstellen-Verordnung (VSU) zugelassen sind. Bei diesen Untersuchungsstellen handelt es sich sowohl um probenehmende Ingenieurbüros wie auch um umweltanalytische Laboratorien, die Probenahmen durchführen.