Anwendungsempfehlung: Bundesrepublik Deutschland (DE) oder Baden-Württemberg (BW) oder Brandenburg (BB) oder Mecklenburg-Vorpommern (MV) oder Saarland (SL) oder Sachsen-Anhalt (ST) oder Thüringen (TH)
Die VOA kann qualitative Aussagen zu den enthaltenen Stoffen sowie halbquantitative oder unter bestimmten Umständen auch quantitative Ergebnisse der Stoffgehalte (in Böden) liefern. Die VOA ist idealtypisch geeignet, auf einer Fläche die Konzentrationsverteilung zu beschreiben und damit die Eckpunkte für eine weitergehende Untersuchung festzulegen. Dies ist der in der BBodSchV beschriebene Anwendungsbereich.
Das Analysenprinzip des Total Oxidizable Precursors(TOP)-Assay erlangte in den letzten Jahren große Bedeutung zur summarischen Erfassung von derzeit ̶ mangels Verfügbarkeit von analytischen Standards ̶ nicht mit der Einzelstoffanalytik messbaren polyfluorierten Verbindungen, einer Teilmenge der PFAS. Es hat sich gezeigt, dass der Einsatz als Screening-Verfahren insbesondere bei quellennahen Umweltkontaminationen von großem Vorteil ist, um PFAS-Gehalte in Umweltproben besser abschätzen zu können. Der Bericht stellt die Möglichkeiten und Grenzen der TOP-Assay-Methodik dar und bewertet die Aussagekraft der Informationen, die aus der Anwendung von TOP-Assay-Methoden im PFAS-Schadensfallgebiet Rastatt / Baden-Baden und einiger Hintergrundflächen des Landes Baden-Württemberg erhalten werden können und bezieht dabei die aktuelle wissenschaftliche Literatur mit ein.
Methodentabelle aus der Methosa 3.0 als Tabellenkalkulation zur schnellen Recherche und Filterung nach Parametern, Methoden und Verfahren. Diese Datei wird als Recherchetool bereitgestellt. Bei inhaltlichen Fragen sind die Angaben in der Methosa 3.0 (PDF-Datei) maßgeblich.
Dieses Gesetz dient unter anderem der Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen, Verkündet als Artikel 1 des Thüringer Gesetzes zur Neuordnung des Naturschutzrechts vom 30. Juli 2019 (GVBl. S. 323), BezugAltlastensanierung siehe 3. Abschnitt, §5 "Eingriffe in Natur und Landschaft (abweichend von §14 BNatSchG)
Das Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2003/4/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2003 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen und zur Aufhebung der Richtlinie 90/313/EWG des Rates (ABl. EU Nr. L 41 S. 26).
Bedingungen für erlaubnisfreie Versickerung von Niederschlagswasser, siehe §1 mit Bezug zu Altlasten- und Altlastenverdachtsflächen und Flächen mit schädlichen Bodenveränderungen