In der Bundesbodenschutzverordnung 3.1.3 „Analysenverfahren“ ist bei der Anwendung alternativer Verfahren verlangt, dass die Ergebnisse mit den Ergebnissen der in den Tabellen 3, 4 und 5 angegebenen Verfahren gleichwertig oder vergleichbar sind. Die Bewertung der Gleichwertigkeit von unterschiedlichen Analysenverfahren stellt auch einen der Schwerpunkte der Arbeit des Fachbeirates für Bodenuntersuchungen dar.
Leitfaden zur PFAS-Bewertung – Empfehlungen für die bundeseinheitliche Bewertung von Boden- und Gewässerverunreinigungen sowie für die Entsorgung PFAS-haltigen Bodenmaterials
Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung
Handlungsempfehlungen für die Bodenschutzbehörden für Bewirtschaftungsbeschränkungen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen bei schädlichen Bodenveränderungen LABO-Projektnummer B 4.03
Das vorliegende Merkblatt gilt für den Einsatz und den Einbau von Tonmehl-Zement-Suspensionen zur Abdichtung von hydraulisch wirksamen Trennschichten bei der Niederbringung/Verfüllung von Erkundungsbohrungen und Bohrungen zur Kampfmittelsondierung.
Das Merkblatt Nr. 9 liefert im Hinblick auf den Wirkungspfad Boden-Mensch (Pfad Bodenluft) Hinweise zur Untersuchung von flüchtigen Stoffen und Deponiegas. Nachfolgende Hinweise gelten sowohl für Bodenluft- als auch Deponiegasuntersuchungen, sofern keine explizite Unterscheidung getroffen wird
Das Merkblatt ist die Anleitung für die Führung der Datei nach § 9 BodSchAG LSA. Die DSBA basiert auf den gemäß Abfallgesetz des Landes (§§ 28, 29 AbfG LSA vom 14.November 1991) und Leitfaden zum Altlastenprogramm (LANDESAMT FÜR UMWELTSCHUTZ SACHSEN-ANHALT: Berichte des LAU, Heft 20, Halle 1996, und Heft 28, Halle 1998) erfassten Daten. Die DSBA ist Bestandteil des FIS Bodenschutz. Sie wird durch die unteren Bodenschutzbehörden auf dem Zentralserver des Landesamtes für Umweltschutz (LAU) geführt. (2018 aktualisiert).
Weil bei besonders hohen Unsicherheiten der Messunsicherheitsbereich sehr hoch ausfällt und unter Umständen nach oben nicht beschränkt ist, wird in diesem Bericht ein Ampelkonzept verwendet. Dieses Ampelkonzept basiert auf unterschiedlichen Konfidenzniveaus (Vertrauenswahrscheinlichkeiten). In Abhängigkeit der wahren Konzentration und der dazugehörigen Vergleichstandardabweichung kommt ein grüner, gelber oder roter Messunsicherheitsbereich zum Konfidenzniveau 95 %, 90 % und 80 % zur Anwendung./div>