Anwendungsempfehlung: Bundesrepublik Deutschland (DE) oder Bremen (HB) oder Nordrhein-Westfalen (NW) oder Saarland (SL) oder Sachsen (SN) oder Schleswig-Holstein (SH)
Bearbeitungsstufe: HE (Historische Erkundung) oder OU (Orientierende Untersuchung) oder Sanierung/Sicherung oder Nachsorge
Nach der Gesetzesbegründung zum BBodSchG soll der Sanierungsplan das zu realisierende Sanierungskonzept prüffähig darstellen und die erforderlichen Angaben und Unterlagen auch für mit eingeschlossene behördliche Entscheidungen enthalten.