Anwendungsempfehlung: Bundesrepublik Deutschland (DE) oder Berlin (BE) oder Brandenburg (BB) oder Hamburg (HH) oder Nordrhein-Westfalen (NW) oder Sachsen (SN)
Bearbeitungsstufe: OU (Orientierende Untersuchung) oder SU (Sanierungsuntersuchung)
Nach der Gesetzesbegründung zum BBodSchG soll der Sanierungsplan das zu realisierende Sanierungskonzept prüffähig darstellen und die erforderlichen Angaben und Unterlagen auch für mit eingeschlossene behördliche Entscheidungen enthalten.