Leitfaden zur PFAS-Bewertung – Empfehlungen für die bundeseinheitliche Bewertung von Boden- und Gewässerverunreinigungen sowie für die Entsorgung PFAS-haltigen Bodenmaterials
Das Revitalisierungsgebiet Freital-Saugrund ist gekennzeichnet durch stoffliche und radiologische Belastungen industrieller, bergbaulicher und kommunaler Herkunft. Die mehr als 20 Teilflächen wurden entsprechend der gesetzlichen Grundlagen erkundet, bewertet und größtenteils saniert. In der Broschüre ist die erfolgreiche Sanierung des Gebietes dargestellt. Daraus wurden Perspektiven und verallgemeinerbare Erkenntnisse abgeleitet. Zielgruppe dieser Veröffentlichung sind interessierte Bürger des Gebietes, die Eigentümer der Flächen, die zuständigen Behörden und fachlich Interessierte.
Das bestehende MNA-Konzept (Monitored natural attenuation) am Standort Imprägnierwerk Wülknitz wurde weiter qualifiziert. In einem ENA-Feldversuch (Enhanced natural attenuation) wurde die Aktivierung der mikrobiotischen Abbauprozesse untersucht. Die erarbeiteten Kriterien zur Überwachung der unterstützten Selbstreinigung bilden die wissenschaftliche Grundlage für eine ENA-Umsetzung in der Praxis. Ein weiteres Ergebnis sind Empfehlungen, die zu einer Verbesserung der am Standort durchgeführten MNA-Maßnahme führen. Die Veröffentlichung richtet sich an Behörden, Projektbearbeiter, Gutachter und Sachverständige, die MNA/ENA im Rahmen von Sanierungsprojekten anwenden oder planen.
Handlungsempfehlungen für die Bodenschutzbehörden für Bewirtschaftungsbeschränkungen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen bei schädlichen Bodenveränderungen LABO-Projektnummer B 4.03
Arbeitshilfe Sachsen. Entscheidenden Einfluss auf die Repräsentativität der Messwerte hat eine qualifizierte Probenahme. Diese Erkenntnis führte in den vergangenen Jahren zu einer Fülle von Empfehlungen aus den jeweiligen Fachgebieten, die im vorliegenden Materialienband in einem einheitlichen Rahmen für Boden, Grundwasser, Bodengas und Deponiegas zusammengestellt wurden. Der Band soll den in der Altlastenerkundung tätigen Praktikern und Behörden eine Arbeitshilfe und zugleich Grundlage einer Qualitätssicherung sein.
Die Historische Erkundung der ehemaligen Munitionszerlegestellen in "Z" und "N" fügt sich ein in den großen Rahmen der Erfassung und Erkundung von Rüstungsaltstandorten des Ersten und Zweiten Weltkrieges, die seit längerem betrieben wird [1] [2] [3] [4] [5] [100]. Bei diesen Arbeiten stand immer im Vordergrund, dass von manchen dieser Objekte bis zum heutigen Tage Gefahren für die Umwelt ausgehen. Diese Gefahren haben ihre Ursache in den früheren Produktions- und Abfallbeseitigungsverfahren, bei denen teils umweltgefährdende Stoffe in größeren Mengen freigesetzt wurden. In vielen Fällen können Boden- und Grundwasserbelastungen auf Kriegszerstörungen und auf die Demontage und Sprengung nach dem Krieg zurückgeführt werden.t
Die Mustergliederung beschreibt die Anforderungen zur Abfassung eines Gutachtens im Rahmen der Altlastenbearbeitung auf der Stufe der Orientierenden Untersuchung und Detailuntersuchung in Baden-Württemberg. Neben dem formalen Rahmen wird auf die fachlichen Inhalte eingegangen. Sie ersetzt die Vorläuferfassung „Anforderungen zur Abfassung eines Gutachtens im Rahmen der Altlastenbearbeitung auf der Stufe der Orientierenden Untersuchung und Detailuntersuchung in Baden-Württemberg“ (2014). Der Text wurde neu strukturiert und auf Basis der BBodSchV von 2021 aktualisiert. Die Mustergliederung richtet sich gleichermaßen an Gutachter und Auftraggeber.
Erlass des Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen an die Vollzugsbehörden mit der Empfehlung zur Anwendung in folgenden Bereichen: − Umlagerung (Verwertung) von Bodenmaterial , − Deponierung von Bodenmaterial, − Bodenschutzrechtliche Gefahrenbeurteilung, − Bewertung von Grundwasser, Oberflächengewässer, − Einleitung von Abwasser
Nach der Gesetzesbegründung zum BBodSchG soll der Sanierungsplan das zu realisierende Sanierungskonzept prüffähig darstellen und die erforderlichen Angaben und Unterlagen auch für mit eingeschlossene behördliche Entscheidungen enthalten.