Startseite
Bund/Länder
Recht
Gesetze
Verordnungen
Erlasse
Hinweise, Empfehlungen
Arbeitsgemeinschaften
LABO
LAWA
LAGA
LAI
BLAC
FBU
LFP
Basis-Infos
Geowissenschaftliche Grundlagen
Forschung
KORA
BWPLUS
Praxis
Untersuchungsstrategie, Probenahme, Analytik
Arbeitshilfen, Leitfäden, Empfehlungen
Interpretation, Beurteilung, Bewertung
Sanierung
Anforderungen an Untersuchungsstellen, Gutachter und Gutachten
Software
Suchen
Menu
Startseite
alle Themen
Bund/Länder
Recht
Gesetze
Verordnungen
Erlasse
Hinweise, Empfehlungen
Arbeitsgemeinschaften
LABO
LAWA
LAGA
LAI
BLAC
FBU
LFP
Basis-Infos
Geowissenschaftliche Grundlagen
Forschung
KORA
BWPLUS
Praxis
Untersuchungsstrategie, Probenahme, Analytik
Arbeitshilfen, Leitfäden, Empfehlungen
Interpretation, Beurteilung, Bewertung
Sanierung
Anforderungen an Untersuchungsstellen, Gutachter und Gutachten
Software
Suchen
Startseite
/
alle Themen
/
Ableitung eines vorläufigen Geringfügigkeitsschwellenwertes für Formaldehyd für den Pfad Boden – Grundwasser
Ableitung eines vorläufigen Geringfügigkeitsschwellenwertes für Formaldehyd für den Pfad Boden – Grundwasser
https://www.hlnug.de/fileadmin/dokumente/altlasten/GSF-Ableitung_Formaldehyd_Veroeffenlichung_20.4.2012.pdf
Betrachtet man die ökotoxikologischen Auswirkungen von Formaldehyd auf der Basis von ökotoxikologischen Tests mit aquatischen Organismen verschiedener trophischer Ebenen der aquatischen Nahrungskette, so lässt sich eine aquatische PNEC (predicted no effect concentration) von 0,26 μg/l (260 ng/l) ableiten. Da die PNECaquat von 0,26 μg/l für die ökotoxische Wirkung niedriger liegt als der über humantoxikologische Betrachtungen erhaltene GOWmax von 10 μg/l, resultiert für das empfindlichere Schutzgut ein vom HLUG abgeleiteter vorläufiger Geringfügigkeitsschwellenwert (GFS) für Formaldehyd von 0,26 μg/l.
Quelle:
Hessen (HE)
weitere Dokumentinformationen
Attributbezeichnung
Attributwert
Dokumentinformation/Quelle
https://www.hlnug.de/fileadmin/dokumente/altlasten/GSF-Ableitung_Formaldehyd_Veroeffenlichung_20.4.2012.pdf
Jahr
2011
Anwendungsempfehlung
Hessen (HE)
Wirkungspfad
Boden - Grundwasser
Medien
Boden
Medien
Grundwasser
Bearbeitungsstufe
OU (Orientierende Untersuchung)
Bearbeitungsstufe
DU (Detailuntersuchung)
Schlagworte
altlastenbearbeitung
(62)
,
www.isqab.de
(379)
,
stoffinformation
(13)
,
formaldehyd
(1)
Verwandte Dokumente
Handbuch Altlasten Hessen - Ökotoxikologische Verfahren als Bewertungshilfe bei Altlastenverfahren
https://www.hlnug.de/fileadmin/dokumente/altlasten/handbuch/Handbuch-Altlasten-Band3-Teil8_web.pdf
Handbuch Altlasten Band 3; Teil 8, 2014 Studie über die grundlegende Anwendbarkeit etablierter aquatischer ökotoxikologischer Testverfahren zur Beurteilung von Grundwasserverunreinigungen bei Altlasten. In der vorliegenden Arbeit wird betrachtet, ob die für Oberflächengewässer entwickelten ökotoxikologischen Testverfahren auch für die Beurteilung von Grundwasserkontaminationen geeignet sind.
Geringfügigkeitsschwellenwerte (GFS-Werte) aus ökotoxikologischen Daten – Ausgleichsfaktoren nach TGD 2011 und TGD 2016
https://www.hlnug.de/fileadmin/dokumente/altlasten/GFS_TGD_Februar2018.pdf
In den Technical Guidance Documents for Deriving Environmental Quality Standards (TGD) 2011 und 2016 (Entwurf) werden Regeln beschrieben, mit denen aus toxikologischen und ökotoxikologischen Daten sogenannte Umweltqualitätsnormen (UQN) für chemische Stoffe zum Schutz des Menschen und aquatischer Lebensräume erstellt werden können. Die vorliegende Arbeitshilfe beschreibt detailliert die in den TGD beschriebenen Anforderungen an ökotoxikologische Datensätze, mit denen für einen Stoff der jeweils geeignete Ausgleichsfaktor abgeleitet wird; humantoxikologische Daten sind nicht Gegenstand der Betrachtungen.
Ableitung eines vorläufigen Geringfügigkeitsschwellenwertes für Theobromin (GFS Theobromin)
https://www.hlnug.de/fileadmin/dokumente/altlasten/GFS-Wert_fuer_Theobromin_15-8-2014.pdf
Aus der unerwünschten Wirkung von Theobromin auf Säuglinge von 1-2 mg/(kgKG·d) errechnet sich zum Schutz dieser besonders sensiblen Gruppe mit einem Extrapolationsfaktor 10 (für die Übertragung vom Lowest observed adverse effect level (LOAEL) auf einen NOAEL) der Vorschlag für einen vorläufige GFS von GFShuman (vorläufig) = 40 μg/L.
Ableitung eines vorläufigen Geringfügigkeitsschwellenwertes für 1,3,5-Trioxan für den Pfad Boden – Grundwasser
https://www.hlnug.de/fileadmin/dokumente/altlasten/GFS-Ableitung_Trioxan__1.10.2014.pdf
Im Vergleich mit GFShuman = 70 μg/L, abgeleitet für die Toxizität von 1,3,5-Trioxan gegenüber Menschen, liegt die PNECaquat für ökotoxische Wirkungen höher. Die GFS für 1,3,5-Trioxan beträgt somit: GFS (1,3,5-Trioxan) = 70 μg/L.
Ableitung eines vorläufigen Geringfügigkeitsschwellenwertes für Diacetonketogulonsäure (DAG, Dikegulac) und Diaceton-L-sorbose (DAS)
https://www.hlnug.de/fileadmin/dokumente/altlasten/GFS-Ableitung_Dikegulac_DAS_Veroeffentlichung_20.4.2012.pdf
Nach der Beurteilung von Henschler (1989) sowie der UBA-Stellungnahme [Dieter 2007], welche die Aussage von Henschler stützt, wurde eine humantoxikologisch begründete Obergrenze für die Konzentration von Dikegulac im Trinkwasser von 50 μg/l festgelegt. Dieser Wert ist der niedrigere der beiden Beurteilungskriterien Humantoxikologie und Ökotoxikologie und somit als Geringfügigkeitsschwellenwert anzusehen.
Ableitung eines vorläufigen Geringfügigkeitsschwellenwertes für Pentoxifyllin (GFS Pentoxifyllin)
https://www.hlnug.de/fileadmin/dokumente/altlasten/GFS-Wert_fuer_Pentoxifyllin_15-8-2014.pdf
Die Datenlage zur Ökotoxizität von Pentoxifyllin ist so lückenhaft, dass nach TGD 2011 eine GFSaquat nicht abgeleitet werden kann. Zum jetzigen Zeitpunkt kann ausgesagt werden, dass die GFS bei ≤ 30 μg/L liegen wird.
Fachmodul Boden und Altlasten vom 16.08.2012 - Notifizierung und Kompetenznachweis von Untersuchungsstellen im bodenschutzrechtlich geregelten Umweltbereich
https://www.labo-deutschland.de/documents/2_Anlage_Fachmodul__Boden-Altlasten_f06.pdf
Dieses Fachmodul Boden und Altlasten harmonisiert deutschlandweit die Anforderungen an Untersuchungsstellen, die von den Notifizierungsstellen der Bundesländer gemäß § 18 Bundes-Bodenschutzgesetz für Untersuchungen im gesetzlich geregelten Bereich zugelassen werden. Diese Untersuchungsstellen müssen die für diese Aufgabe erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen sowie über die erforderliche gerätetechnische Ausstattung verfügen. Vor einer Notifizierung müssen diese Untersuchungsstellen ihre Kompetenz nachgewiesen haben. Die Kompetenzüberprüfung kann im Rahmen eines Akkreditierungsverfahrens durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) oder im Rahmen eines Notifizierungsverfahrens durch die jeweils zuständige Länderstelle (meist das Landes-Umweltamt) erfolgen. Legt eine Untersuchungsstelle im Rahmen eines Notifizierungsverfahrens eine Akkreditierung entsprechend diesem Fachmodul vor, so ist diese zu berücksichtigen, soweit sie gültig, vollständig und für die Untersuchungsaufgaben anwendbar ist.
Ableitung einer vorläufigen Umweltqualitätsnorm (UQN) für 2,2,6,6-Tetramethyl-4-piperidinon (Triacetonamin, TAA)
https://www.hlnug.de/fileadmin/dokumente/altlasten/UQN-Ableitung-Triacetonamin-18.1.2013.pdf
Aus Daten zur Humantoxizität des chemisch verwandten 2,2,6,6-Tetramethyl-4-piperidinols wurde eine durch Expertengremium („Peer Review“) abgesicherte „Single product allowable concentration“ von 50 μg/l für TAA und 2,2,6,6-Tetramethyl-4-piperidinol zusammen abgeleitet. Beide Stoffe werden in der EU in Mengen von mehr als 1000 t/a produziert; vereinfachend wird eine anteilige vorläufige UQNhuman von 25 μg/l angenommen.
Cookies helfen uns unsere Dienstleistungen anzubieten. Wenn Sie unsere Dienstleistungen nutzen, sind Sie damit einverstanden.
OK
Mehr dazu